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19.12.2017

Neue EU-Schwellenwerte im Amtsblatt veröffentlicht


Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt. Ab 1. Januar 2018 werden neue EU-Schwellenwerte gelten. Heute wurden die delegierten Verordnungen (EU) 2017/2364, 2365, 2366 und 2367 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinien 2014/23, 24 und 25/EU sowie der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


Darin sind die Schwellenwerte wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer/Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €)
  • für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)
  • für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)

Die Änderungen werden zum 1.1.2018 in Kraft treten. Eine Maßnahme des deutschen Gesetzgebers ist nicht erforderlich, da die Vergabeverordnungen direkt auf die EU-Vorschriften verweisen.



eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2017:337:FULL&from=DE