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21.02.2018

Ingenieurbüros müssen Datenschutz-Grundverordnung der EU beachten


Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen auch Ingenieurbüros bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpassen, wenn sie im täglichen Geschäftsbetrieb oder beim Betreiben ihrer Webseiten personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Neu ist mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung unter anderem, dass bei Nichtbeachtung des Datenschutzes enorme Bußgelder bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes drohen. Das soll anspornen, den Datenschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und macht ihn damit zur Chefsache.

Datenschutz bedeutet unter anderem auch IT-Sicherheit, und auch diese Thema sollte künftig in den Ingenieurbüros an Bedeutung gewinnen. Im Zuge der Digitalisierung von z. B. Planungs- und Arbeitsprozessen kann ein möglicher Datenverlust herbe Rückschläge verursachen und im schlimmsten Fall existenzielle Auswirkungen haben. Hier fungiert, bei richtiger Umsetzung, wie der Erarbeitung eines Notfallkonzeptes und der Vorbereitung entsprechender technisch-organisatorische Maßnahmen, die Datenschutz-Grundverordnung als ein Instrument des Selbstschutzes.

Ingenieurbüros sollten sich also rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Unterstützung bieten der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Anlage) sowie die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit ihrem Weiterbildungsprogramm.




www.datenschutz.sachsen-anhalt.de