BIngK-Einsprüche zum Entwurf ISO/DIS 19650-1.2 und ISO/DIS 19650-2.2
Nachdem die Bundesingenieurkammer am 12.04.2017 gegen den Normentwurf des NA 005-01-39 AA "Arbeitsausschuss BIM - Building Information Modeling" als Spiegelausschuss zu ISO/TC 59/SC 13 - CEN/TC 442 bei DIN Einspruch eingelegt hat, wurden seitens des DIN im Februar 2018 die kommentierten Stellungnahmen zu EN ISO 19650-1 und -2 zum 1. Entwurf von ISO/TC 59/SC 13/WG 13 veröffentlicht. Wesentliche Punkte, die die BIngK in ihrem Einspruch im April 2017 vorgebracht hatte, sind dabei jedoch nicht berücksichtigt worden. Hierzu gehört u.a. die Ausrichtung der Norm auch auf Vertragsmodelle, die für kleine und mittelständische Büros (KMU) möglich sind.
Statt einer Ausrichtung der Norm rein auf Generalunternehmervergaben soll nach den Einsprüchen der BIngK die Norm nicht in Bau- oder Vergaberecht eingreifen und vergaberechtliche Grundsätze wie die Produktneutralität der Ausschreibung sowie den Grundsatz der Trennung von Planung und Ausführung beachten. Da dies vom Normenausschuss nicht hinreichend berücksichtigt wurde, hat die BIngK daher am 02.03.2018 erneut Einsprüche gegen die kommentierten Normentwürfe eingelegt. In der Einspruchssitzung am 08.03.2018 wurden die Änderungsvorschläge der Einsprecher diesbezüglich diskutiert und berücksichtigt. Deutschland wird sich bei der Abstimmung auf europäischer Ebene zur ISO/DIS 19650-2 enthalten und die Kommentare der Einsprecher zur Änderung einreichen. (BA)
Quelle: BIngK-Report 1/2018