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22.03.2018

Offene Konsultation zur Bauproduktenverordnung


Sehr geehrte Kammermitglieder

Die EU-Kommission führt derzeit eine gemeinsame Bewertung und Folgenabschätzung mit Blick auf eine mögliche Initiative zur Überarbeitung der EU-Vorschriften über Bauprodukte durch.

Im Rahmen der im Januar 2018 gestarteten offenen Konsultation wird Bürgern und Interessengruppen die Möglichkeit eingeräumt, zu zentralen Fragen der Bauproduktenverordnung (BauProdVO) Stellung zu nehmen, die für die Bewertung und Folgenabschätzung relevant sind. Die bis 16.04.2018 dauernde Konsultation wird in den Bewertungs- und Folgenabschätzungsbericht und den mit dem Bericht einhergehenden Legislativvorschlag einfließen, sofern die Bewertung ergibt, dass eine Änderung der EU-Vorschriften für Bauprodukte notwendig ist.

Dazu ist unter dem unten angegebenen Link ein Portal eingerichtet worden, auf dem 26 Fragen zum Thema beantwortet bzw. zusätzliche Angaben hochgeladen (Frage 27) werden können. Die Beantwortung verfolgt das Ziel, die in Deutschland durch die Rechtsprechung des EuGH zur Verwendung des Ü-Zeichens bzw. der Bauregelliste entstandene Problematik dadurch zu lösen, dass im Rahmen der Bauproduktenverordnung den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit für zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte eröffnet werden soll, um die nationalen Bauwerkstandards erfüllen zu können.

Bereits im Juli 2017 haben BIngK und BAK eine gemeinsame Stellungnahme unter Frage 27 abgegeben. Sie liegt zur Information diesem Artikel bei.

Dipl.-Ing.-Ök. Susanne Rabe
Geschäftsführerin




ec.europa.eu/eusurvey/runner/OpenPublicConsultationOnConstructionProducts?surveylanguage=de