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04.04.2018

Herausforderung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollen EU-weit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlicht werden. Sie ist seit dem 24. Mai 2016 in Kraft, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 25. Mai 2018. Als Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. eine Umsetzung in nationale Gesetze ist nicht erforderlich. Dadurch soll ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und gleichzeitig einheitliche Rahmenbe-dingungen geschaffen werden.

Unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen alle Stellen, die Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. "Identifizierbar"´ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Identifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Da auch Ingenieurbüros Informationen unterschiedlichster Art verarbeiten, unterfallen grundsätzlich auch sie sowie ähnlich strukturierte Betriebe der DSGVO.

Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können Bußgelder und andere Sanktionsmaßnahmen drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern rechtzeitig zu wappnen, hat die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit den Ingenieurkammern den beigefügten Überblick über die DSGVO entwickelt. Ergänzt wird dieses Papier durch das Angebot von Webinaren, die prägnant und zielgruppengerecht die jetzigen Anforderungen für die Ingenieurbüros aufzeigen. Mit Hilfe dieser Instrumente erhalten Ingenieurbüros eine erste Hilfestellung, wie sie auf die anstehende Herausforderung Datenschutz-Grundverordnung richtig reagieren.