05.07.2018
Wie oft muss die Bauüberwachung vor Ort sein?
Wie häufig muss die Bauüberwachung auf der Baustelle sein? Diese Frage erhitzt seit Jahren die Gemüter. PBP versucht sich an einer Antwort.
Es gibt weder in der HOAI noch in der Rechtsprechung konkrete Angaben, wie oft (bei welcher Projektgröße oder welcher Projektkomplexität) die Bauüberwachung auf der Baustelle anwesend sein muss. Die Rechtsprechung hat lediglich festgestellt, dass sich die Intensität der Bauüberwachung nach den fachtechnischen Anforderungen und der Zuverlässigkeit der ausführenden Unternehmen richtet. Das bedeutet im Ergebnis, dass Ihr Auftraggeber eine Mindestpräsenz auf der Baustelle nur verlangen kann, wenn
- dies im Vertrag konkret vereinbart wurde oder
- es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihre Präsenz nicht reicht, um eine möglichst mangelfreie Bauausführung zu gewährleisten.
Wichtig: Die Rechtsprechung hat sich bisher auch nicht explizit dazu geäußert, ob die Bauüberwachung das Entstehen von Mängeln verhindern muss oder ob sie Mängel lediglich erkennen und rügen muss. In der Fachwelt werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ja nach Auffassung hat das auf Ihren Personaleinsatz erhebliche Auswirkungen. Übereinstimmung besteht wohl darüber, dass Sie die Präsenz auf der Baustelle erhöhen müssen, wenn die Anzahl an Ausführungsmängeln zunimmt. Wer dem nicht nachkommt (was durch Bautagesberichte nachweisbar ist), kommt in Schwierigkeiten.
Quelle: pbp Planungsbüro Professionell / ID 45358046