Abmahnpraxis
Gesetzesantrag zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnpraxis
im Bereich der DSGVO
Der Freistaat Bayern hat dem Bundesrat einen Gesetzesantrag (BR-Drs. 304/18) vorgelegt. Ziel des Gesetzesantrages ist es, für den Bereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einer etwaigen missbräuchlichen und rechtswidrigen Abmahnpraxis vorzubeugen. Dazu soll das Datenschutzrecht ausdrücklich und generell aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) herausgenommen werden. Ferner soll das Verbandsklagerecht auf solche Verbände beschränkt werden, die die Vorgaben der DSGVO erfüllen.
Der Antrag wurde am 06.07.2018 im Bundesrat beraten und die Vorlage wurde anschließend dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss zugeleitet. Der Gesetzesantrag ist insbesondere im Interesse kleiner und mittlerer Ingenieurbüros sehr zu begrüßen.
Die Bundesingenieurkammer schlägt daher vor, dass die Länderkammern bei ihren Landesregierungen und ggf. weiteren geeigneten Einflussträgern für eine Unterstützung des Antrags werben. Die Bundesingenieurkammer wird parallel dazu die zuständigen Ausschüsse anschreiben.
Quelle: Bundesingenieurkammer