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04.10.2018

Der Schlichtungsausschuss - für eine rasche und kostengünstige außergerichtliche Streitbeilegung!

Der Schlichtungsausschuss soll die außergerichtliche und rasche Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen, die sich zwischen Mitgliedern der Kammer oder auch zwischen diesen und ihren Auftraggebern ergeben. Das können etwa Streitigkeiten um die ordnungsgemäße bzw. normenkonforme Ausführung eines Bau- oder Planungsvorhabens sein, aber auch Streitigkeiten um den Inhalt oder die korrekte Abrechnung von Ingenieurleistungen.

Der Schlichtungsausschuss besteht aus einem langjährig erfahrenen ehemaligen Gerichtspräsidenten und zwei Beratenden Ingenieuren, die auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind, sodass eine spezifische Rechts- und Fachkompetenz vorhanden ist. In Honorarstreitigkeiten wird zudem der Honorarausschuss der Ingenieurkammer beteiligt.
In nahezu 25 Jahren hatte sich der Schlichtungsausschuss mit ganz unterschiedlichen Konstellationen zu befassen. In fast allen Fällen ist es gelungen, den Beteiligten im Rahmen der mündlichen Schlichtungsverhandlung einen sorgfältig begründeten Einigungsvorschlag zu unterbreiten, der dann die Grundlage für eine gütliche Beilegung der Streitigkeit darstellen konnte. Die erzielte Einigung wurde in einem Protokoll festgehalten, welches den Beteiligten ausgehändigt wurde.
Das Schlichtungsverfahren kann daher einen möglicherweise langwierigen und teuren gerichtlichen Rechtsstreit ersparen. Es ist in der Regel nicht nur schneller als der Gang vor die Gerichte, sondern auch kostengünstiger, zumal eine Beauftragung von Rechtsanwälten für das Schlichtungsverfahren nicht erforderlich ist. Kommt es im Einzelfall nicht zu einer gütlichen Streitbeilegung, bleibt den Beteiligten immer noch die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen. Nutzen Sie daher diesen besonderen Service der Ingenieurkammer!

Für weitere Auskünfte zum Verfahren steht Ihnen die Assistentin der Geschäftsführung, Frau Annett Waschk: waschk@ing-net.de gern zur Verfügung.