Schlichtung statt Gericht
Der Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt - für eine rasche und kostengünstige außergerichtliche Streitbeilegung !
Für Streitigkeiten, die zwischen Mitgliedern der Kammer oder auch zwischen diesen und ihren Auftraggebern entstehen, ermöglicht der Schlichtungsausschuss der Kammer eine rasche und außergerichtliche Beilegung. Das können etwa Streitigkeiten um die ordnungsgemäße bzw. normenkonforme Ausführung eines Bau- oder Planungsvorhabens sein, aber auch Streitigkeiten um den Inhalt oder die korrekte Abrechnung von Ingenieurleistungen.
Der Schlichtungsausschuss besteht aus einem langjährig erfahrenen ehemaligen Gerichtspräsidenten und zwei Beratenden Ingenieuren, die auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind, so dass spezifische Rechts- und Fachkompetenz vorhanden ist. Zusätzlicher fachlicher Beistand kann grundsätzlich hinzugezogen werden. In Honorarstreitigkeiten wird zum Beispiel der Honorarausschuss der Ingenieurkammer beteiligt.
In nahezu 25 Jahren hatte sich der Schlichtungsausschuss mit ganz unterschiedlichen Konstellationen zu befassen. In fast allen Fällen ist es gelungen, den Beteiligten im Rahmen der mündlichen Schlichtungsverhandlung einen sorgfältig begründeten Einigungsvorschlag zu unterbreiten, der dann die Grundlage für eine gütliche Beilegung der Streitigkeit darstellen konnte. Die erzielte Einigung wurde in einem Protokoll festgehalten, welches den Beteiligten ausgehändigt wurde.
Das Schlichtungsverfahren kann also einen möglicherweise langwierigen und teuren gerichtlichen Rechtsstreit ersparen. Es ist in der Regel nicht nur schneller als der Gang vor die Gerichte, sondern auch kostengünstiger, zumal eine Beauftragung von Rechtsanwälten für das Schlichtungsverfahren nicht erforderlich ist. Kommt es im Einzelfall nicht zu einer gütlichen Streitbeilegung, bleibt den Beteiligten immer noch die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen.
Dazu das Beispiel eines kürzlich erfolgreich abgeschlossenen Schlichtungsverfahrens:
Ein Kammermitglied hatte auf der Grundlage eines HOAI-Vertrages für eine Kommune in Sachsen-Anhalt Leistungen im Rahmen der Tragwerksplanung für den Umbau eines Schulgebäudes und einen dazugehörigen Neubau erbracht. Zwischen den Parteien bestand Streit über die Höhe des Honorars, insbesondere über die jeweils anrechenbaren Kosten und die Berechnung eines Umbauzuschlags.
Im Juni 2018 ging der Schlichtungsantrag des Kammermitgliedes bei dem Schlichtungsausschuss ein. Im Juli 2018 stimmte die Kommune der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zu und bat um eine Berechnung des angemessenen Honorars durch den Ausschuss. Beide Parteien trugen dann ihre jeweilige Position unter Beifügung eigener Berechnungen zügig vor, so dass der für das weitere Verfahren relevante Sachverhalt trotz der Sommerpause schon Anfang September 2018 dargelegt war.
Da der Schlichtungsausschuss im Rahmen von Honorarstreitigkeiten nach der HOAI gehalten ist, den Honorarausschuss der Ingenieurkammer zu beteiligen, wurde diesem der Vorgang zur Stellungnahme zugeleitet. Bereits im Oktober 2018 lag die Stellungnahme vor, die auch eine eigene Honorarberechnung enthielt. Unter Zugrundlegung dieser Berechnung unterbreitete der Schlichtungsausschuss den Parteien einen schriftlichen Vergleichsvorschlag, den beide Parteien innerhalb kurzer Frist angenommen und zum Gegenstand ihrer Honorarabrechnung gemacht haben. Auf eine mündliche Schlichtungsverhandlung konnte verzichtet werden. Das Schlichtungsverfahren wurde noch im November 2018, d.h. vor Ablauf eines halben Jahres seit Antragseingang, erfolgreich abgeschlossen.
Dies zeigt, dass ein Schlichtungsverfahren Streitigkeiten aus Ingenieurverträgen mit Fachkompetenz und dabei rasch und kostengünstig zu einem für beide Seiten akzeptablen Abschluss bringen kann. Nicht zuletzt bildet die einvernehmliche Beilegung einer Differenz im Einzelfall die Grundlage dafür, dass die Parteien auch in Zukunft weiter in guten Geschäftsbeziehungen stehen können.
Mag dieses Beispiel noch mehr Kammermitglieder dazu anregen, die Dienste des Schlichtungsausschusses der Ingenieurkammer in Anspruch zu nehmen. Für weitere Auskünfte zum Verfahren steht Ihnen die Assistentin der Geschäftsführung, Frau Annett Waschk: waschk@ing-net.de gern zur Verfügung.
Dr. Michael Benndorf
Vorsitzender des Schlichtungsausschusses