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21.01.2019

Nachweise von VOC Emissionen - Übergangsfrist verlängert

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt gab per 18.01.2019 den unten stehenden Erlass betreffend VOC-Emissionen der Holzwerkstoffe (OSB- und Spanplatten) sowie für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Bauprodukten, welcher an die Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt ergangen ist, zur Kenntnis.

Die Übergangsfrist für Nachweise der VOC Emissionen von Holzwerkstoffplatten wurde verlängert. Die Nachweispflicht der PAK in Bauprodukten darf übergangsweise alternativ geführt werden.