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23.01.2019

VBI fordert Beibehaltung des gültigen AGB-Rechts

Ingenieurverband setzt sich für faire Vertragsbedingungen ein / AGB-Recht schützt Mittelstand

Berlin, 23. Januar 2019 - Der Verband Beratender Ingenieure VBI setzt sich für den Erhalt der gültigen AGB-rechtlichen Regelungen ein. „Das deutsche AGB-Recht hat sich bewährt und schützt gerade kleine und mittlere Unternehmen, zu denen unsere Mitgliedsbüros gehören, vor unfairen und undurchschaubaren Vertragsbedingungen", erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele.

Als Mitglied der Initiative Pro AGB-Recht tritt der VBI entschieden den erneuten Bestrebungen aus Großindustrie und internationalen Anwaltskanzleien entgegen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei vertraglichen Vereinbarungen zwischen Unternehmen der AGB-rechtlichen Prüfung zu entziehen. Die guten Gründe für die Beibehaltung des gültigen AGB-Rechts haben Mitglieder der Initiative Pro AGB Vertretern des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz am 21. Januar bei einer Anhörung erläutert.

2012 war es der Initiative pro AGB-Recht gelungen, einen ersten Vorstoß aus Großindustrie und internationalen Anwaltskanzleien zur Aufweichung des deutschen AGB-Rechts zuungunsten des Mittelstandes aufzuhalten. Jetzt wollen die Mitglieder des Verbändebündnisses, das inzwischen neben dem VBI 36 weitere Verbände zählt, erneut verhindern, dass die gültigen Regelungen abgeschafft werden. Der VBI will insbesondere verhindern, dass nach Wegfall des gültigen AGB-Rechts große Unternehmen kleinere Auftragnehmer, wie z. B. Ingenieurbüros, übervorteilen.


Die rund 2.000 Mitglieder des Verbandes Beratender Ingenieure VBI beschäftigen in ihren Ingenieurunternehmen rund 40.000 Mitarbeiter. Sie sind als unabhängige Planer, Berater und Prüfer auf allen Gebieten der Bauwirtschaft und des technisch-wirtschaftlichen Consulting weltweit tätig.


Verband Beratender Ingenieure VBI
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ines Bronowski