Neues Heft in der AHO-Schriftenreihe
Heft 38 - „Architekten- und Ingenieurvertragsrecht - Anwendungshilfe zu Vergütungsfolgen und Verträgen"; Stand: November 2019; erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Objektplanung Gebäude und Innenräume"
Anfang 2018 sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB in Kraft getreten. Erstmals werden die vertragstypischen Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen näher beschrieben, ein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage von Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung eingeführt, sowie die Teilabnahme und die Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer geregelt.
Neue unbestimmte Rechtsbegriffe haben zu einer Interpretationsvielfalt in Bezug auf die Anforderungen an die von Architekten und Ingenieuren zu erbringenden und nach der HOAI vergütenden Planungsleistungen geführt.
Das AHO-Heft Nr. 38 ist eine Hilfe zur Anwendung des Gesetzes und der Vergütungsfolgen bei Verträgen über Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Abrechnung in Bezug auf folgende Sonderregelungen des BGB:
- § 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
- § 650q BGB Anwendbare Vorschriften
- § 650r BGB Sonderkündigungsrecht
- § 650s BGB Teilabnahme
- § 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer
Das Heft ist unter www.aho.de/Schriftenreihe bestellbar.
ISBN: 978-3-8462-1090-1, 54 Seiten, 24,80 €.
Verantwortlich:
Ronny Herholz, Geschäftsführer
AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
Tauentzienstr. 18, 10789 Berlin, Tel.: +49 30 3101917-0, aho@aho.de