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28.01.2020

Neues zum Transparenzregister


In jüngster Zeit sind wiederholt Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt von privaten Anbietern aufgefordert worden, ihren Pflichten zur Eintragung in das Transparenzregister nachzukommen. Das Transparenzregister wird bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH unter den Webseiten transparenzregister.de geführt. Sie ist Beliehene des Bundesministeriums für Finanzen.

Eine Registrierungspflicht besteht aufgrund einer Neuregelung zum Geldwäschegesetz bereits seit dem 01.10.2017 für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, aber auch Stiftungen und Vereine. Ziel ist es, die hinter ihnen stehenden wirtschaftlichen Berechtigten an den Geschäften dieser Gesellschaften zu erkennen. Parallel können Behörden oder die Öffentlichkeit diese Informationen abfragen.

Mitteilungspflichtig sind Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten, wie der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, der Wohnort, der Typus des wirtschaftlich Berechtigten - hier gibt es fiktive oder tatsächliche - sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses. In bestimmten Fällen muss auch die Staatsangehörigkeit angegeben werden.

Das Geldwäschegesetz enthält jedoch auch Erleichterungen. Die Mitteilungspflicht gilt nämlich als erfüllt, wenn die Informationen elektronisch aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister abrufbar sind, die in Sachsen-Anhalt zentral beim Amtsgericht Stendal geführt werden. Ältere Gesellschaften müssen jedoch prüfen, ob die Daten überhaupt abrufbar und darüber hinaus noch aktuell sind.

Für Ingenieurbüros, die als Einzelunternehmer tätig sind oder als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) auftreten, gilt die Verpflichtung zur Registrierung vom Grunde her nicht. Ausnahmen können gelten, wenn bspw. Treuhändergeber, stille Gesellschafter o. ä. an den Unternehmen beteiligt sind.

Die Meldungen können selbst und regelmäßig kostenlos über die Website transparenzregister.de vorgenommen werden.

Das Bundesministerium für Finanzen weist aktuell darauf hin, dass derzeit verschiedene kostenpflichtige Angebote über E-Mails versendet werden. Hierbei sollte jedes Mitglied die Herkunft und die Urheberschaft dieser E-Mails genauestens prüfen.

Zur weitergehenden Erläuterung verweisen wir auf www.transparenzregister.de und www.bundesfinanzministerium.de.


Aufgestellt: Dr. Matthias Kuplich
Justitiar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt