06.03.2020
Empfehlungen zur Vergabe von Planungsleistungen
Nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind Unsicherheiten bei Auftraggebern hinsichtlich der Vergabe von Planungsleistungen festzustellen. Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer haben mit allen Mitgliedskammern gemeinsam dazu Empfehlungen erarbeitet, die u.a. den Vorrang des Leistungswettbewerbs betonen und Hinweise zur Gewichtung der Zuschlagskriterien geben.
Die Empfehlungen wurden bereits an die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit der Bitte um weitere Verbreitung an Städte und Kommunen versandt und sollten Arbeitsgrundlage aller öffentlicher Auftraggeber werden.