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08.04.2020

Vergaberecht zur Sicherstellung der Auftragsvergabe anpassen

Die Bundesingenieurkammer hat heute mit beigefügtem Schreiben ihres Präsidenten Hans-Ullrich Kammeyer an Bundesminister Peter Altmaier für vergaberechtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Auftragsvergabe geworben.

Im Interesse der Sicherstellung einer kontinuierlichen Auftragsvergabe sieht die Bundesingenieurkammer die Notwendigkeit, das Vergaberecht auch außerhalb der zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Beschaffungsmaßnahmen flexibler zu gestalten. Hierzu sollten Planungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ohne förmliche und zeitaufwendige bürokratische Vergabeverfahren und ohne die Einholung von mindestens drei Angeboten für einen begrenzten Zeitraum direkt vergeben werden können. Dies würde gerade kleineren Verwaltungseinheiten eine erleichterte und zeitnahe Vergabe von Aufträgen ermöglichen, und insbesondere kleinen und mittelständischen Ingenieurbüros kontinuierliche Auftragsvergaben für die nahe Zukunft sichern.

Der Arbeitskreis Vergabe unter Vorsitz von Herrn Dr.-Ing. Werner Weigl hatte in einer Videokonferenz entsprechende Maßnahmen empfohlen.

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