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05.06.2013

Expertenliste für Bundesförderprogramme der KfW

Mit dem angefügten Multiplikatorenrundschreiben der KfW vom 30.04.2013 teilt diese mit, dass "ab dem 01.06.2013 für geförderte Sanierungsvorhaben (Antragstellung im KfW-Programm-Nr.: 151/152, 167 und 430) nur noch Sachverständige für eine Förderung der Baubegleitung (Programm-Nr. 431) ausgewählt werden können, die in der Expertenliste (www.energieeffizienz-experten.de) eingetragen sind. Wenn Sachverständige noch nicht eingetragen sind und dies beabsichtigen, können sie nach dem 01.06.2013 eine Bestätigung zum Förderantrag (Programm-Nr.: 151/152 und 430) ausstellen. Spätestens mit Antragstellung im Programm Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung müssen sie in der Expertenliste eingetragen sein."

In dem Rundschreiben wird ebenfalls angekündigt, dass für das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (KfW-Programm-Nr. 151/152, 153 und 430) eine verbindliche Anwendung der Expertenliste ab 01.02.2014 wirksam werden soll.

Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK) befinden sich seit Oktober 2011 in Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW mit dem Ziel, die verbindliche Listenführung als Sachverständige für KfW-Förderprogramme gerade auch unter Beachtung der Belange der Öffentlichkeit mit dem notwendigen Augenmaß ohne überzogene Bürokratie praxisgerecht auszugestalten. Dabei soll aus Sicht der Kammern auch berücksichtigt werden, dass die nachgewiesenen Qualifikationen von Ingenieuren und Architekten ausreichend berücksichtigt werden. BIngK und BAK argumentieren hierbei, dass die Kammermitglieder bereits die Grundqualifikation besitzen und dadurch Energieberatung mit ganzheitlich planendem Ansatz leisten können.

In den letzten Gesprächen im April 2013 zwischen BMVBS/KfW und BIngK/BAK wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Festlegung von Qualifikationsumfang und -nachweis der Kammermitglieder als grundsätzlich verhandlungsoffen bezeichnet. Je nach Verhandlungsergebnis könnte die Listeneintragung für Baubegleitung für Kammermitglieder zukünftig dann auch über die Kammern abgewickelt werden können. Voraussetzung für die Eintragung ist entweder der Nachweis über detaillierte Referenzen (zulässig bis 31.12.2013) oder der Nachweis über eine gelenkte Fortbildung mit 70 bis 120 Unterrichtseinheiten. Über das endgültige Ergebnis wird berichtet werden.

Aktuell muss jedoch allen Kammermitgliedern, die im Rahmen eines geförderten Sanierungsvorhabens (Antragstellung im KfW-Programm-Nr.: 151/152, 167 und 430) eine energetische Baubegleitung gem. KfW-Programm 431 leisten werden, angeraten werden, sich bereits jetzt in die Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de eintragen zu lassen.

(Quelle BIngK)