HOAI-Mindestsätze wieder vor dem EuGH
Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze nach dem EuGH-Urteil: BGH beschließt Vorlage zum EuGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung vom 14.05.2020, ob die Mindestsätze der HOAI derzeit noch gelten oder nicht, wider Erwarten nicht festgelegt, sondern beschlossen, die Frage nach der Anwendbarkeit der Mindestsätze der HOAI zwischen Privatpersonen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Die Phase der relativen Rechtsunsicherheit nach dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 scheint damit noch nicht beendet zu sein. Entsprechend sind möglicherweise auch sogenannte Aufstockungsklagen grundsätzlich weiterhin anwendbar.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des BGH:
www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020059.html