Diskussion um die „Kleine Bauvorlage" geht in die nächste Runde
Gesetzesentwurf wurde im Landtag vorgestellt. Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und Architektenkammer Sachsen-Anhalt lehnen diesen ab und fordern eine Nachbesserung.
Anfang Mai wurde in einer ersten Lesung im Landtag ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorgestellt. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt lehnt die darin enthaltene „Kleine Bauvorlage" nach wie vor ab und fordert eine Verbesserung des Gesetzesentwurfs der „Kleinen Bauvorlage" im Hinblick auf Verbraucherschutz und Versicherungspflicht.
Die „Kleine Bauvorlage" soll es Meistern und Technikern bestimmter Baubereiche ermöglichen Bauvorlagen für einen eingeschränkten Katalog von Baumaßnahmen zu erstellen, wie beispielsweise für Ein- und Zweifamilienhäuser oder eingeschossige Gewerbebauten (Gebäudeklasse 1 und 2), ohne einen Architekten oder Bauingenieur hinzuziehen zu müssen. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sieht damit verbundene Probleme insbesondere beim Verbraucherschutz.
Ein Problem ist offensichtlich. Bereits bei der Beratung des Bauherrn und der Erstellung der Planungsgrundlagen, aber erst recht bei der Frage der Überwachung und Abnahme der Bauleistungen treten für einen Bauhandwerker, der zugleich plant und ausführt, Interessenskonflikte auf, die im Zweifel zulasten des Verbrauchers gehen. Ein weiteres Problem ist die Haftungsfrage bei Planungsfehlern. Handwerksmeister und Techniker unterliegen nach dem aktuellen Entwurf keiner Versicherungspflicht. „Das muss geändert werden. Private Bauherren müssen objektiv beraten und vor Verlusten geschützt werden", sagt Ingenieurkammer-Präsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann.
Für Handwerksmeister und Techniker muss wie für Ingenieure und Architekten eine Pflicht zum Versicherungsschutz gesetzlich verankert sein. Sonst würde eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Ingenieuren und Architekten entstehen. Diesen Standpunkt wollen die Berufsvertretungen der Ingenieure und Architekten bei dem kommenden Anhörungsverfahren Ende Juni vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vertreten. Eine Verabschiedung der geänderten Landesbauordnung ist vor der Sommerpause nicht zu erwarten.