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25.08.2020

Digital Jetzt: Förderung von Projekten zur Digitalisierung von KMU


Modernisierungsprojekte, bei denen die Digitalisierung im Vordergrund stand, konnten bisher in Sachsen-Anhalt über das Programm "Sachsen-Anhalt Digital Innovation" über die Investitionsbank gefördert werden. Dieses Programm hat Anfang 2020 seine Mittel ausgeschöpft und wäre auch bei einer Erhöhung des Budgets nachrangig zu Bundesförderprogrammen. Dies bedeutet, dass eine Landesförderung nur möglich ist, wenn eine Bundesförderung nicht greifen kann.

Daher ist das Bundesprogramm "Digital Jetzt" des BMWi in Zukunft ein sehr attraktives Programm für kleine und mittlere Unternehmen.

Gefördert werden

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
in Unternehmen
  • aller Branchen (auch freie Berufe),
  • 3 bis 499 Mitarbeiter,
  • die das de Minimis Limit (200.000 € Fördersumme in den letzten drei Jahren) nicht ausgeschöpft haben,
  • die das Vorhaben noch nicht begonnen haben,
  • die Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und auch hier die Investition tätigen
mit
  • einer Förderung für Unternehmen in Sachsen-Anhalt mit 50...70% Zuschuss in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Erfüllung von Bonuskriterien bis zum 30.6.2021 und
  • nach dem 30.6.2021 entsprechend Förderung mit 40...60% Zuschuss.

Das Antragstool steht ab 07.09.2020 zur Verfügung. Anträge können bis zum 31.12.2023 eingereicht werden. Die Projekte sind in der Regel innerhalb von zwölf Monaten ab Erhalt eines Zuwendungsbescheides umzusetzen.

Gewöhnliche Anschaffungen wie zum Beispiel für Standardsoftware, Computer ohne direkten Bezug zum Projekt, erstmalige IT-Ausstattung, Overhead-Kosten und einige andere Kostenkategorien sind von der Förderung ausgeschlossen. Näheres ergibt sich aus der Programmrichtlinie.

Benötigt wird selbstverständlich einen Antrag mit Digitalisierungsplan, um die programmausführende Stelle (DLR) davon zu überzeugen, die Förderung zu gewähren. Das Projekt ist dann entsprechend den Vorgaben abzurechnen, und die Verwendung der Fördermittel ist nachzuweisen.

Offizielle Informations-Webseite für weiterführende Informationen:

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html