Lade Daten...
26.08.2020

Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab 01.11.2020 in Kraft


Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude - Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist im Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 37 vom 13.08.2020 (S. 1728 ff) veröffentlicht worden (siehe PDF zum Download unten). Es tritt damit am 01.11.2020 in Kraft. Dabei sind die Übergangsvorschriften der §§ 110 ff. insbesondere für die Ausstellung und die Aussteller von Energieausweisen sind zu beachten.

Das GEG fasst das Energieeinspargesetz (EEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.



www.ingak-st.de/o.red.r/weiterbildung-61--30-0-25-36-0-1.html