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17.09.2020

Gesetzentwurf zur Änderung der HOAI des Bundeskabinetts

Am 04. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt.
Am 16.9.2020 hat nun das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - der HOAI - beschlossen.
BIngK, BAK und AHO sehen hier noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angemahnt. BIngK, BAK und AHO werden zeitnah zum Kabinettsentwurf Stellung nehmen.

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als Download