Änderung JVEG beschlossen
Am 16.09.2020 hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021). In diesem Gesetzespakt ist unter Artikel 6 auch die Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) enthalten, in dem die Honorare für Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die Bundesingenieurkammer war hierzu in dem beim BMJV gebildeten Beirat beteiligt und hatte hierzu nach Einbindung des Ausschuss Sachverständigenwesen eine Stellungnahme abgegeben.
www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Justizkostenrecht.pdf;jsessionid=D718CC931C3A9FC560139CC209FBFCAC.2_cid289?__blob=publicationFile&v=2