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06.11.2020

Landesbauordnung geändert

Am 14. Oktober 2020 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung der Landesbauordnung zugestimmt. Sie wird in ihrer geänderten Fassung zum 1. Februar 2021 in Kraft treten.

Die geplante Änderung der Landesbauordnung enthält unter anderem die Einführung eines eingeschränkten kleinen Bauvorlagerechts für einen definierten Personenkreis.

Bereits seit Anfang des Jahres 2019 führten die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten aller Landtagsfraktionen, mit Bauminister Webel und Wirtschaftsminister Willingmann. Grundsätzlich plädierte die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gegen die Einführung der „Kleinen Bauvorlageberechtigung" für Meister und Techniker. Daher unterstützte sie auch die Petition von Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Jörg-Peter Rewinkel.

Nachdem in den zahlreichen Gesprächen mit den Fraktionen deutlich wurde, dass es sich hier um politisch gewollte Entscheidungen handelt stellte Präsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann unmissverständlich klar, dass für die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zwei Dinge als Mindestanforderung an oberster Stelle stehen:

  1. Gleichbehandlung und fairer Wettbewerb
  2. Verbraucherschutz und Qualitätssicherung.
1. Unterstützt wurde er hierbei vom Vorstand und aktiven Kammermitgliedern, die sich mit ihrer fachlichen Expertise in die Diskussionen einbrachten und Vorschläge zur Ausgestaltung der Gesetzesänderung unterbreiteten.

Was die Kleine Bauvorlageberechtigung betrifft, gehen wir erhobenen Hauptes aus einem objektiv nicht abwendbaren Prozess heraus.

In Hinblick auf den Verbraucherschutz hat sich die Beharrlichkeit ausgezahlt, denn Ingenieur- und Architektenkammer konnten zum Schutz der Verbraucher wesentliche Absicherungen erreichen. Denn die in der Bauordnung nun verankerte Fortbildungs- und Versicherungspflicht für die neuen Bauvorlageberechtigten ist bundesweit bisher einmalig. Das ist auch ein Ergebnis berufspolitischen Engagements der Ingenieur- und Architektenkammer! Die Tatsache, dass alle Personen, die Bauanträge einreichen dürfen, auch künftig versicherungspflichtig sind, ist zumindest ein Teilerfolg, den Ingenieur- und Architektenkammer verbuchen können und trägt vor allem zum Verbraucherschutz bei. Dennoch sind noch nicht alle unsere Ziele erreicht, hier gibt es Nachbesserungsbedarf und hier werden wir auch nicht aufgeben, so Präsident Jörg Herrmann.

Susanne Rabe
Geschäftsführerin