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08.01.2021

JVEG ab 01.01.2021 in Kraft getreten


Der Bundesrat hatte am 18.12.2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die durch den Bundestag am 27.11.2020 einstimmig beschlossen waren. Dabei wurden zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 06.11.2020 umgesetzt.

Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer wurden an die marktüblichen Honorare, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie der Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt. Wie berichtet, wurde in letzter Minute an den ermittelten Vergütungssätzen noch ein „Justizrabatt" in Höhe von fünf Prozent vorgenommen.

Am 21.12.2020 wurde das JVEG nun im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3229) veröffentlicht und ist somit am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Den Gesetzestext finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/JVEG.pdf
Die neuen Stundenvergütungssätze der Anlage 1 zu § 9 JVEG: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html