Kammermitglieder sammeln jetzt Fortbildungspunkte | Weiterbildungsordnung in Kraft getreten
Was haben Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und andre freie Berufsgruppen gemeinsam? Sie alle sammeln Fortbildungspunkte. Haben Sie schon erste Punkte gesammelt?
Seit Jahresbeginn vergibt nun auch die Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt Fortbildungspunkte für erfolgreiche Seminarteilnahme. Hintergrund ist, dass die Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Dies war längst überfällig, nicht allein deshalb, weil in den meisten Bundesländern eine solche Ordnung bereits existiert und die Vergleichbarkeit der Verfahren in den einzelnen Bundesländern ein wichtiger Aspekt ist, sondern auch, weil die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt durch das Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA) gesetzlich verpflichtet ist, die berufliche Aus- Fort- und Weiterbildung zu fördern und hierfür eine entsprechende Ordnung zu erlassen. Es gehört zum Berufsethos insbesondere für den Berufsstand der freien Berufe, sich den Verpflichtungen des lebenslangen Lernens zu stellen. Dies gilt im besonderen Maße gerade für den Ingenieurberuf, dem national wie international noch heute der Ruf als Markenzeichen für exzellente Qualität vorauseilt.
In der Begründung zum Beschluss durch die Vertreterversammlung heißt es „Ingenieure nehmen mit hohem Verantwortungsbewusstsein komplexe Berufsaufgaben wahr, die nicht selten mit einem hohen Risikopotenzial verbunden sind. Ingenieurleistungen sind von unmittelbarer Relevanz für Umwelt, Leben, Gesundheit oder Sachgüter des Menschen. Hohe fachliche Kompetenz der Ingenieure, die die Grundlage für das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit in die Ingenieurleistung bildet, ist deshalb unerlässlich. Um mit der dynamischen Entwicklung in einer globalisierten Welt auch künftig Schritt halten zu können, ist eine kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung unverzichtbar. Aus-, Fort- und Weiterbildung muss für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Verpflichtung, Chance und Herausforderung zugleich sein. Für die verantwortungsvolle Berufsausübung sind eine qualifizierte Hochschulausbildung und lebenslanges Lernen die Grundlage für die Sicherung der Qualität von Ingenieurdienstleistungen und damit auch für den Schutz des Verbrauchers. Nicht zuletzt verbessern ein hoher und stets aktueller Wissenstand und eine breite Berufserfahrung für jeden Ingenieur dessen berufliche Position auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt."
Wir sind davon überzeugt, dass unsere Ingenieure zweifelsohne auch ohne Ordnung die Fort- und Weiterbildung als unerlässliche Berufspflicht anerkennen würden. Das Punktesystem soll es aber künftig ermöglichen, Qualifizierungsnachweise transparent auch für den Verbraucher nach außen darzustellen. Dies ist ein weiteres Qualitätsmerkmal unserer Mitglieder.
Nun soll dies für Sie, verehrte Mitglieder, aber auch eine Chance sein, zu günstigen Konditionen an bedarfsgerechten Seminaren teilzunehmen. Daher rufen wir Sie an dieser Stelle dazu auf, uns Ihre Themenwünsche zu senden, auch Problemstellungen, die Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit begegnen. So können wir das Weiterbildungsprogramm der Ingenieurakademie nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Wahl, bei welchem Bildungsträger Sie sich weiterbilden wollen. Die Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung regelt die Anerkennung, diese finden Sie auf der Website www.ing-net.de > Recht/ Gesetz/ Ordnung > Kammerrecht zur Einsicht oder zum Download.
Gerne möchten wir mit Ihnen in den Dialog treten. Hierzu können Sie unsere Präsidentensprechstunde, nach vorheriger Anmeldung, nutzen. Diese findet jeden Dienstag von 17:00 bis 19:00 Uhr statt.
Wichtig:
Um die Gesprächszeiten entsprechend koordinieren zu können, ist eine vorherige Anmeldung dringend erforderlich. Diese muss bis 12:00 Uhr am jeweiligen Donnerstag vor Ihrem gewünschten Dienstagstermin erfolgen.
Anmeldung per E-Mail: projekte2@ing-net.de
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!