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31.07.2013

JVEG modernisiert

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mit JVEG ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) vom 23.07.2013 ist am 29.07.2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 42, S. 2568 ff veröffentlicht worden. Es tritt grundsätzlich am 01.08.2013 in Kraft. Die Änderungen zum JVEG finden Sie auf den Seiten 2681 ff.

In dem in Artikel 7 novellierten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) sind in §§ 24, 25 jedoch zahlreiche Übergangsvorschriften enthalten, die die weitere Anwendung des bisherigen Rechts für bestimmte Fälle regeln. So ist z.B. weiterhin nach dem bisherigen Recht abzurechnen, wenn das gerichtliche Verfahren bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung anhängig geworden ist (§ 24 Nr. 2) oder wenn die Kosten bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes fällig geworden sind (§ 24 Nr. 4).

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung ist unter folgendem Link zugänglich:

www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s2586.pdf%27]__1375264503340