Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters - Registrierung für öffentliche Auftraggeber
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen und Kolleginnen,
am 24. März 2021 hat das Bundeskabinett die Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregisterverordnung; WRegV) beschlossen.
Öffentliche Auftraggeber haben vor Erteilung eines Zuschlags zu prüfen, ob der Bieter, an den er den Auftrag oder die Konzession zu vergeben beabsichtigt, Rechtsverstöße begangen hat, die nach §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können oder müssen. Bislang gestaltet sich die Prüfung häufig schwierig. Der Auftraggeber ist dabei auf Eintragungen in den Registern der Länder oder Selbstauskünfte der Unternehmen angewiesen. Nicht alle Länder haben entsprechende Register, zudem bestehen teils unterschiedliche Eintragungsvoraussetzungen.
Mit dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) wurde die Einführung eines bundesweiten elektronischen Wettbewerbsregisters beschlossen, in dem die relevanten Rechtsverstöße eingetragen werden. Dieses Register soll den Auftraggebern einen schnellen und sicheren Zugang zu den entsprechenden Informationen erleichtern. Die vollständige Inbetriebnahme des Registers setzt den Erlass einer Rechtsverordnung mit konkretisierenden Regelungen voraus (§ 12 in Verbindung mit § 10 des WRegG).
Registrieren können sich nur öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. -berechtigt sind. Die Abfragepflichten sind derzeit noch nicht anwendbar.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Konzessions- und Sektorenauftraggeber ab Erreichen des Schwellenwertes abfragepflichtig.
Formulare zur Durchführung der Registrierung sowie ausführliche Informationen und Leitfäden finden Sie auf der Interseite: www.wettbewerbsregister.de
Telefonische Nachfragen richten Sie bitte an den Support des Bundeskartellamts unter 0228 997111-1280.
Angesichts der Abfragepflicht und hinsichtlich der großen Anzahl der noch zu registrierenden Auftraggeber (es wird mit bis zu 30.000 Anträgen gerechnet) wird um schnellstmögliche Registrierung gebeten.
Nachricht des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, 21. April 2021