Lade Daten...
06.05.2021

Aufruf des Präsidenten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

»Ich erwarte, dass sich die Kammermitglieder an der inhaltlichen Überarbeitung der HOAI Leistungsbilder aktiv beteiligen!«

Braucht die HOAI eine Verjüngungskur?

Zu diesem Thema führten am 5. Mai 2021 der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Geschäftsführung, dem Vergabe- und dem Honorarausschuss der Kammer sowie der Vorstand des VBI LV Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Onlinekonferenz einen Gedankenaustausch mit dem AHO-Vorsitzenden, Dr. Erich Rippert und AHO-Geschäftsführer Ronny Herholz.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist langjähriges Mitglied im AHO und arbeitet von Anfang an aktiv mit dem AHO zusammen. Das konstruktive Miteinander zeichnete sich auch im Ergebnis der Onlineveranstaltung ab. Es besteht Einigkeit darüber, dass die HOAI den zeitgemäßen Bedingungen angepasst und modernisiert werden muss.

Die geänderte HOAI 2021 ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Dies ist ein Erfolg auf der einen Seite, ging dem voraus ein Vertragsverletzungsverfahren, welches die EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet hatte. Die Bundesregierung hat sich dem Verfahren vor dem EuGH gestellt. Auch die Argumente unserer Kammermitglieder haben den Überzeugungsprozess der Bundesregierung unterstützt. Dafür danken wir Ihnen, betont der Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Dipl.-Ing. Jörg Herrmann. Aber auch die Auftraggeber, und hier insbesondere die öffentlichen Auftraggeber, hatten erkannt, dass sich die Honorarordnung als eine wichtige Vertragsbasis bewährt hat.

In Sachsen-Anhalt gilt die Honorarordnung seit nunmehr 30 Jahren. Seitdem hat sich viel verändert. Mit dem Einzug der Digitalisierung in das Baugeschehen, insbesondere mit der zunehmenden Einführung BIM-basierter Arbeitsmethoden, durch interaktive Planungen aber auch durch weitere neue Technologien sind nicht nur neue Leistungsbilder entstanden auch die Abgrenzungen der einzelnen Leistungsbilder haben sich verändert. Das muss sich auch in der Novellierung der HOAI widerspiegeln.

Hinzu kommt, dass die Honorarsätze aus dem Jahr 2013 stammen. In den zurückliegenden acht Jahren hat sich das Preis - Lohngefüge gravierend verändert. Die Misere liegt vor allem darin, dass insbesondere kleinere Ingenieurbüros oftmals nicht mehr in der Lage sind, ihre jungen Kollegen zu halten, die sie einst frisch von der Hochschule kommend mit viel Hingabe zu erfahrenen Leistungsträgern gemacht haben. Wenn diese Mitarbeiter abwandern, brechen in den kleineren Ingenieurbüros die wichtigsten Säulen ihrer Existenz weg! Angemessene, stabile und zukunftsorientierte Gehälter zahlen zu können bedeutet aber, dass diese auch durch angemessene zukunftsorientierte Honorare erwirtschaftet werden.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf die HOAI grundlegend zu modernisieren, sagt Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und ruft alle Mitglieder der Ingenieurkammer dazu auf, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen und Vorschläge für die Modernisierung der HOAI zu unterbreiten.

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge unter dem Stichwort: Novellierung der HOAI bis zum 31. Mai 2021 unter folgender E-Mailadresse bei uns ein: Projekte2@ing-net.de

Die Zukunft entscheidet sich in der Gegenwart! Nutzen Sie Ihre Chance und bestimmen Sie mit Ihrem Handeln von Heute Ihre Geschicke von Morgen!

Susanne Rabe
Geschäftsführerin