Lade Daten...
12.11.2021

HOAI 2021 „Qualität hat ihren Preis" - ein Appell


Seit Januar dieses Jahres ist die HOAI 2021 in Kraft. Die Anpassung der HOAI ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, in dem er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte. So ist es den öffentlichen Auftraggebern nicht mehr möglich, Honorarangebote auszuschließen, die unter dem Basishonorarsatz liegen. Die Honorartafeln stellen jetzt Orientierungswerte dar. Das erfordert ein verantwortungsvolles Herangehen der Auftraggeber bei der Vergabeentscheidung hinsichtlich Wichtung der Honorarangebote - auch im eigenen Interesse - und sollte deshalb auf der Grundlage des Leistungswettbewerbes basieren. Denn: Qualität hat ihren Preis.

In einem gemeinsamen Appell wenden sich die Ingenieurkammer und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt an die Auftraggeber. Er ist ein Plädoyer für eine angemessene Vergütung der zu erbringenden Leistungen, für Fairness und Ausgewogenheit der Interessen aller an der Planung Beteiligten.