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23.08.2013

Informationsveranstaltung zur HOAI 2013

Weiterbildungsangebot fand gute Resonanz

Die neue "Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen" (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) ist mit Datum vom 16.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, somit bereits seit dem 17.07.2013. Die HOAI 2009 trat damit automatisch außer Kraft. Für Verträge, die ab dem 17.07.2013 geschlossen werden gilt somit die HOAI 2013.

Viele Kammermitglieder, einige Auftraggeber und Gäste nutzten die erste Informationsveranstaltung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, in Kooperation mit der GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht, zur HOAI 2013 am 22.08.2013 in Magdeburg, um sich einen ersten Überblick über die Neuerungen zu verschaffen.

Zu Beginn erläuterte Dipl.-Ing. Clemens Westermann, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Bildungsausschusses, wie sich das Ehrenamt der IK ST in die Diskussion um die Evaluierung der HOAI und Aktualisierung der Honorarstruktur eingebracht hat.

Dipl.-Ing. Peter Kalte, Geschäftsführer der GHV und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauwirtschaft - Honorare für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, informierte fachlich sehr fundiert über die wesentlichen Neuerungen der HOAI 2013, wie die Änderungen in der Struktur, die Änderungen in den Begriffsbestimmungen und die Änderungen bei den Leistungen. Die wesentlichen Neuerungen sind auf der Homepage der GHV (siehe Link) nachzulesen.

Wegen des vorhandenen Interesses und weiterer Anfragen von Kammermitgliedern, werden am 18.09.2013 in Dessau und am 02.10.2013 in Halle (Saale) zusätzliche HOAI-Seminare, mit Herrn RA Ralf. M. Leinenbach, Justiziar der IK ST, stattfinden. Einzelheiten und Anmeldung unter "Weiterbildungsangebote".



www.ghv-guetestelle.de/ghv/redmedia/neues_in_der_hoai_2013.pdf