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17.11.2021

EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022


Die EU-Schwellenwerte der Richtlinie 2014/24/EU werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Die Europäische Kommission hat die ab Januar 2022 geltenden Schwellenwerte am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) veröffentlicht.

Mit den Verordnungen (EU) 2021/1950 - 1951 vom 10. November 2021 gelten ab dem 01.01.2022 folgenden Schwellenwerte:


Anwendungsbereich:

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen: 5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen
zentrale Regierungsbehörden: 140.000 EUR statt bisher 139.000 EUR
übrige öffentliche Auftraggeber: 215.000 EUR statt bisher 214.000 EUR

Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionen: 5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen: 5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen: 431.000 EUR statt bisher 428.000 EUR

Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2022 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.