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06.09.2013

Seminar zu Grundlagen der Sachverständigentätigkeit

© Bildnachweis: IK ST
Dozent RA Leinenbach vor den Teilnehmern im modernen Seminarraum

Viele Ingenieure zählen auf der Grundlage ihres fachlichen Wissens und ihrer Qualifikation die Tätigkeit als Sachverständige/r zu ihren Aufgaben. Vor dem Hintergrund, dass der Begriff "Sachverständiger" rechtlich nicht geschützt ist, soll im Sinne von Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes eine Sachverständigentätigkeit der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt durch Überprüfung und anschließende Anerkennung transparent gemacht werden.

Neben dem Fachwissen der Ingenieure sind für die Sachverständigentätigkeit jedoch auch rechtliche Grundlagen und spezielle Kenntnisse bei der Gutachtenerstellung erforderlich. Dazu hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit kompetenten Bildungsträgern Grundlagen-Seminare erarbeitet, die dieses Wissen als Weiterbildungsmaßnahme vermitteln.

Die Seminare sind inhaltlich natürlich so aufgebaut, dass sie der Nachweisführung über die Teilnahme an "Sachverständigenseminaren zu Rechts- und Verfahrensfragen" gemäß Pkt. 3 Abs. 3 Nr. 6 der Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Rechnung tragen.

Am 05.09.2013 startete der erste Lehrgang mit 20 Teilnehmern im Teutloff-Bildungszentrum in Barby. Das Interesse bei den Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist groß. Die ersten beiden Lehrgänge in diesem Jahr sind bereits ausgebucht. Ein weiteres Seminar im nächsten Jahr ist in Planung.