Lade Daten...
03.01.2022

Wettbewerbsregister nimmt Betrieb auf


Das bundesweite, beim Bundeskartellamt angesiedelte Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung, die es diesen Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Dies betrifft gem. § 2 WRegG insbesondere Delikte der Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug zu Lasten öffentlicher Haushalte, Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Verstöße gegen bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften sowie Kartellabsprachen. Rechtliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb des Wettbewerbsregisters ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), welches bereits am 29.07.2017 in Kraft getreten ist. Die Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV), welche insbesondere die Einzelheiten der elektronischen Datenübermittlung regelt, ist am 23.04.2021 in Kraft getreten.

Nunmehr hat das BMWi im Bundesanzeiger die Bekanntmachung veröffentlicht, dass das Wettbewerbsregister nach Abschluss der technischen Aufbauarbeiten am 01.12.2021 seinen Betrieb aufnimmt (BAnz AT 29.10.2021 B3).

Damit besteht seit dem 01.12.2021 zunächst die Pflicht zur Meldung relevanter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden. Die Registerbehörde kann ab diesem Zeitpunkt Auftraggebern die Abfrage des Registers ermöglichen.

Ab dem 01.06.2022 besteht dann zwingend auch die Pflicht zur Abfrage durch öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber in Vergabeverfahren mit den in § 6 WRegG näher bestimmten Auftragswerten.

FAQs zum Wettbewerbsregister

Mitgliederinformation BIngK