Sachverständigen- und Gutachtenpraxis
Entbindung vom Gutachtenauftrag: Überlastung muss nachgewiesen werden
Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens hat das Gericht einen Sachverständigen, der die Übernahme eines Gutachtens wegen Arbeitsüberlastung ablehnt, regelmäßig zu entbinden, wenn keine zwingenden Gründe vorliegen, die eine Erstattung des Gutachtens gerade durch diesen Sachverständigen gebietet. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen ist erst zulässig, wenn sich dieser weigert, seine Überlastung näher zu substantiieren, die Gutachtenerstattung ohne Angabe von Gründen verweigert wird oder die vorgetragenen Verweigerungsgründe rechtskräftig für unbegründet erklärt wurden (OLG Dresden, 28.06.2021, Az.: 4 W 411/21).
Quelle: ifsforum.de, Mitgliederinformation