Lösung nach Zusagestopp für KfW-Programme
Einigung bei Förderung für besonders effiziente KfW-40-Häuser und Sanierungen
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich zwischenzeitlich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Laut Angaben der Ministerien, handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen Anträge genehmigt.
Des Weiteren ist geplant, die Gebäudeförderung neu auszurichten. Dabei soll es darum gehen, „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde aufzusetzen".
Aufgrund der vielen Förderanträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den vergangenen Wochen, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung energieeffizienter Gebäude durch die KfW sehr kurzfristig gestoppt. Gegen diese Entscheidung hatte auch die Bundesingenieurkammer öffentlich Stellung bezogen. Umso erfreulicher ist es, dass die zuständigen Ministerien nun eine Lösung gefunden haben, wie zumindest mit den bereits vorliegenden Anträgen verfahren werden soll.
Die Pressemitteilung der BIngK zu dem kurzfristen Förderstopp sowie weitere Informationen finden auch auf unserer Internetseite unter www.bingk.de.
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