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24.09.2013

Sachverständigenwesen

Bekanntmachung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

© Bildnachweis: IKST
Herr Dipl.-Ing. Frank Schulze (r.) wurde vom Präsidenten der IKST vereidigt

Am Freitag, den 20 September 2013 wurde vom Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt feierlich die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen vorgenommen.

Herr Dipl.-Ing. Frank Schulze hatte vor der zuständigen Prüfungskommission der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für das Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" bereits am 04.07.2013 die Prüfung abgelegt. Die Prüfungskommission hat das Vorliegen der besonderen Sachkunde im Sinne der Sachverständigenordnung festgestellt und dem Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die öffentliche Bestellung und Vereidigung empfohlen. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage § 2 Abs. 3 der gültigen Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt befristet auf drei Jahre bis zum 20.09.2016.

Die bereits laufende öffentliche Bestellung von Frau Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Steffi Bergmann aus Wolmirstedt und Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Roy La Salvia aus Bitterfeld-Wolfen, beide bestellt für das Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" konnte auf Empfehlung des Sachverständigenausschusses der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für weitere fünf Jahre verlängert werden. Die Bestellung für beide Sachverständige ist damit gültig bis zum 23.10.2018. Die Vereidigung und die Übergabe der Urkunden und Stempel nahm der Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Herr Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, vor.