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20.04.2022

Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland

Wir möchten hiermit über einen Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 14.04.2022 informieren, in dem auf Grundlage der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 verschärfte Sanktionen gegen Russland auch im Bereich des Vergaberechts bestimmt werden. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen und die im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten.

Von den Bewerbern oder Bietern in neuen und laufenden Vergabeverfahren wird zudem eine in Anlage beigefügte Eigenerklärung abgefordert.

Bestehende Verträge, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, dürfen nach dem 10. Oktober 2022 nicht fortgeführt werden.

Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung für den Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte. Eine Erstreckung auf den Unterschwellenbereich wird derzeit noch geprüft.