Haben Sie schon alle Ihre Mitarbeiter gezählt?
Die Zeit läuft. Wir möchten alle selbständigen Kammermitglieder daran erinnern, die Anzahl Ihrer eigenen angestellten Mitarbeiter zu überprüfen. Sollte sich die Anzahl Ihrer Angestellten mit Stand 01.06.2022 geändert haben, teilen Sie dies bitte schriftlich bis zum 30.09.2022 der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Meier (meier@ing-net.de) mit. Ihrem aktuellen Beitragsbescheid 2022 können Sie Ihre bisher gemeldeten Mitarbeiter entnehmen. Wir kommen damit Ihrem Wunsch nach, den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Die Kammermitglieder sind gemäß Beitragsordnung verpflichtet, der Ingenieurkammer bis spätestens 30. September eines jeden Jahres die Anzahl ihrer angestellten Mitarbeiter, die nicht selbst Kammermitglied sind, mit Stichtag 01.06. anzuzeigen. Die gemeldete Anzahl ist maßgebend für die Beitragsrechnung des kommenden Jahres. Die Beitragsordnung ist hier veröffentlicht: www.ing-net.de (Rubrik: Recht/Gesetz/Ordnung >Kammerrecht).
Selbstverständlich können Sie bei Fragen unter der Telefon-Nr. 0391 62889-80 Kontakt mit uns aufnehmen oder Sie besuchen uns in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Wir freuen uns auf Sie.
Hinweis: Die Ingenieurkammer behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.