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02.11.2022

BIngK zu den BEG-Richtlinienentwürfen des BMWK

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer (BIngK) zu den Richtlinienentwürfen des BMWK zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesingenieurkammer hat am 25.10.2022 nach einer kurzfristigen Abstimmung mit den Mitgliedern des Arbeitskreis Nachhaltigkeit + Energie innerhalb der gesetzten Frist zur Stellungnahme von vier Werktagen die in Anlage beigefügte Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgegeben.

Die Richtlinienentwürfe beziehen sich auf die Durchführung von Sanierungs- und Einzelmaßnahmen und sind wie folgt aufgeteilt:

  • „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude" (BEG WG),
  • „Bundesförderung für effiziente Gebäude -Nichtwohngebäude" (BEG NWG)
  • „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM)
Diese sollen ab 01.01.2023 gelten. Über die finalen Versionen werden wir informieren.

Für die in der BEG WG - Richtlinie vorgesehene Neubauförderung (EH 40 NH) gilt noch eine befristete Regelung: Die Neubauförderung wird in einer mit dem BMWK abgestimmten Programminformation der KfW verbindlich geregelt. Diese bleibt aber nur bis zum 28. Februar 2023 bestehen. Danach geht die Zuständigkeit für die Neubauförderung auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über. Ab dem 1. März 2023 wird die Neubauförderung dann in einer vom BMWSB erstellten neuen Förderrichtlinie geregelt.

Sobald hierzu der Entwurf des BMWSB vorliegt, werden wir darüber informieren.