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02.11.2022

Mitarbeit an der Elektronischen Bauverfahrensverordnung gefragt!

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die elektronische Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen und Bekanntgabe von Bescheiden (Elektronische Bauverfahrensverordnung - E-BauVO)

Nach § 67 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) sind Bauanträge schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit der Elektronischen Bauantragsverordnung soll u.a. die Zulässigkeit der elektronischen Antragstellung geregelt werden.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt die Möglichkeit erhalten, zum Entwurf der Elektronischen Bauverfahrensverordnung Stellung zu nehmen.

Wir bitten alle Kammermitglieder, die mit Bauverfahren beschäftigt sind, uns ihre Meinung zum beiliegenden Entwurf in Form von Hinweisen, Anregungen und Verbesserungen bis zum 11.11.2022, 12:00 Uhr unter der E-Mail-Adresse projekte2@ing-net.de mitzuteilen. Vielen Dank.