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03.11.2022

Für mehr Praxisnähe bei öffentlichen Vergabeverfahren

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt unterzeichnet Kooperationsvereinbarung zum „Qualifizierten Vergabeberatenden"

Die Begleitung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber wird als Dienstleistung häufig von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Architektinnen und Architekten erbracht. Erfahrungen zeigen, dass Rechtsanwälte Vergabeverfahren häufig zu formalisiert ausgestalten und unzureichende Eignungs- oder Zuschlagskriterien wählen. So kommt es beispielsweise im Bereich der Tragwerksplanung regelmäßig zu Referenzanforderungen, die dem Gegenstand des Vergabeverfahrens nicht gerecht werden. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass sich immer weniger qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure und deren Büros überhaupt auf ausgeschriebene Projekte bewerben. Dabei werden diese dringend für Projekte der kommunalen Infrastruktur benötigt.

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Vergabeverfahren haben die Länderingenieurkammern darunter Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen eine Kooperationsvereinbarung für eine Fortbildung und Qualifikation mit der gesetzlich geschützten Marke „Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK)" bzw. „Qualifizierter Vergabeberater (BIngK)" geschlossen. Nunmehr ist auch Sachsen-Anhalt dieser Kooperation beigetreten. Kammermitglieder, die diese Fortbildung erfolgreich absolviert haben, werden fortan von der Bundesingenieurkammer (BIngK) in einem gemeinsamen Verzeichnis geführt.

„Ingenieurinnen und Ingenieure erleben in der Praxis immer wieder Vergabeverfahren, in denen unpassende Eignungskriterien gewählt werden. Mit der länderübergreifenden Fortbildung zum „Qualifizierten Vergabeberatenden" und einer gemeinsamen Listenführung können wir einen wichtigen Beitrag für praxisgerechte Vergabeverfahren im Interesse aller Beteiligten leisten", sagt VermAss. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Denn auch für Auftraggeber bedeutet dies einen Mehrwert. Durch die öffentlich zugänglichen Listen der Ingenieurkammern können sie „Qualifizierte Vergabeberatende" am Markt erkennen und deren Leistungen in Anspruch nehmen. So können unter anderem Ausschreibungen praxisgerechter gestaltet werden. Für die eingetragenen „Qualifizierten Vergabeberatenden" selbst ist die länderübergreifende Fortbildung und gemeinsame Listenführung vor allem von wirtschaftlichem Interesse. Sie verschafft den Ingenieurinnen und Ingenieuren nicht nur einen Marktvorteil, die an Vergabeverfahren teilnehmenden Mitglieder profitieren darüber hinaus auch von praxisgerechten Verfahren.


Neuer Lehrgang zum "Qualifizierten Vergabeberatenden"
Grundsätzlich erwirbt die Qualifikation und das Recht zur Eintragung in die entsprechende Liste derjenige, der als Mitglied einer Ingenieurkammer Praxisverfahren in Vergabeverfahren nachweist und erfolgreich an einem Lehrgang zum „Qualifizierten Vergabeberatenden" teilnimmt. Und genau dazu bietet die Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Akademie der Ingenieure ab sofort eine praxisnahe Fortbildung an.

Die Inhalte sind unter anderen:
· Grundzüge des Vergaberechts
· Vorbereitung eines Vergabeverfahrens Bedarfsplan (DIN 18205), Strukturierung, Auftragswertermittlung, Wahl der Vergabeart
· Teilnahmewettbewerbe
· Kommunikation
· E-Vergabe
· Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte in Sachsen-Anhalt
· Vergabeleitfäden
· Nachprüfverfahren

Der erste dreitägige Lehrgang zum „Qualifizierten Vergabeberatenden" findet vom 28. bis 30. November 2022 statt. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 18 Zeitstunden und schließt mit einer Prüfung ab. Bei nicht bestandener Prüfung kann diese auch ohne erneuten Besuch des Lehrgangs auf Antrag wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt über die Website der Akademie der Ingenieure. Kosten und Inhalte des Lehrganges sind in allen beteiligten Bundesländern gleich. Kammermitglieder erhalten wie gewohnt eine Ermäßigung. Auch Nicht-Mitglieder bzw. Teilnehmende öffentlicher Auftraggeber können an dem Lehrgang teilnehmen. Denn wir wissen, dass unsere Qualifizierung für alle an Vergabeverfahren Beteiligten hochinteressant ist. Für eine entsprechende Listeneintragung ist allerdings die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt erforderlich.



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