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02.12.2022

Entschließungsantrag zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte

Der Freistaat Bayern hat in der Sitzung des Bundesrates am 25.11.2022 einen Entschließungsantrag (Drs. 602/22) eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene unverzüglich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte einzusetzen. Ferner wird die Bundesregierung darin aufgefordert, sich bei einer möglichen Streichung des § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) und der daraus resultierenden Additionspflicht von Auftragswerten für einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen einzusetzen. Alternativ soll die Bundesregierung darauf hinwirken, Planungsleistungen als soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU einzustufen, für die dann ein erhöhter Schwellenwert von 750.000 Euro gelten würde.

Die Vorlage wurde - federführend - dem Wirtschaftsausschuss sowie - mitberatend - dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Wohnungsbauausschuss zugewiesen.

Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung, § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zu streichen. Mit dem Entschließungsantrag werden die Argumente, die seitens der Planerorganisationen in den letzten Jahren gegenüber der Politik und dem BMWK vorgebracht wurden, aufgegriffen. Über den weiteren Verfahrensablauf zum Entschließungsantrag werden wir informieren.