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Ingenieurinnen und Ingenieure als Sachverständige

Bei der Ausübung des Ingenieurberufes mit seinen vielfältigen Tätigkeitsbereichen ist die Sachverständigentätigkeit von wachsender Bedeutung. Sachverständige haben in unserer Gesellschaft einen herausragenden Stellenwert und hohe Verantwortung. Von ihrer Arbeit können weitreichende Entscheidungen in wichtigen Prozessen und Projekten abhängen. Die Ausarbeitungen der Sachverständigen in Form von Gutachten sind beispielsweise Grundlage rechtlicher Beurteilungen in Gerichtsprozessen oder auch in außergerichtlichen Verfahren.

Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger, die Anerkennung oder Zertifizierung der Sachverständigentätigkeit belegt die besondere bzw. überdurchschnittliche Fachkompetenz und persönliche Eignung dieser Personen für die Erfüllung von verantwortungsvollen Aufgaben in sicherheitsrelevanten Bereichen des Ingenieurwesens. Sie sind ein Qualitätssiegel. Sachverständige durchlaufen ein umfangreiches Antrags- und Überprüfungsverfahren, in dem überdurchschnittliche fachliche Fähigkeiten und Rechtskenntnisse belegt werden müssen. Sachverständige unterliegen außerdem einer permanenten Weiterbildungspflicht.

Die Tätigkeit der Sachverständigen umfasst vordergründig die Erstattung von Gutachten. Selbstverständlich gehören jedoch auch weitere Ingenieurtätigkeiten wie Beratungen, Bewertungen, Überwachungen, Überprüfungen, Schadens- und Bestandsaufnahmen usw. zu den Aufgaben von Sachverständigen. Ihre Arbeit ist nicht auf den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beschränkt.


Sachverständige/r werden !


Author image Ansprechpartner
Steffen Lesche
T: 0391 62889-40
E: lesche@ing-net.de



Unterschiedliche Sachverständige


Als sogenannte "Bestellungskörperschaft" für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen kann die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemäß Ingenieurgesetz des Landes Sachverständige vorschlagen, prüfen, anerkennen, ernennen und vereidigen.

Wir informieren hier über die verschiedenen Arten von Sachverständigen, die durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt der Öffentlichkeit bereitgestellt werden können:

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024


Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Grundlage
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist durch das Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG-LSA) berechtigt, unter anderem Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen. Sie wird damit verpflichtet das Verzeichnis der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bestellten und vereidigten Sachverständigen zu führen.

Definition "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger"
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten, die für ein bestimmtes Sachgebiet durch eine Bestellungskörperschaft öffentlich bestellt und vereidigt wurden. Sie zeichnen sich durch besondere Sachkunde und Objektivität in der Gutachtenerstattung aus, sind dabei frei Interessen Dritter und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beurteilen und bewerten in Gutachten Sachverhalte als Grundlage für Entscheidungen von bspw. Gerichten und Behörden. Sie tragen mit der Qualität ihrer Arbeit eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von ihrer jeweiligen Bestellungskörperschaft zyklisch umfangreich überprüft und unterliegen einer Weiterbildungsverpflichtung für ihr Sachgebiet gemäß Sachverständigenordnung.
Die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist eine geschützte Bezeichnung. Nur wer das Bestellungsverfahren bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgreich durchlaufen hat, darf diese Bezeichnung führen und sich mit Sachverständigenausweis und -stempel entsprechend legitimieren. Die öffentliche Bestellung gilt über den Zuständigkeitsbereich der jeweils bestellenden Körperschaft hinaus. Sie umfasst neben der Erstattung von Gutachten weitere Tätigkeiten von Sachverständigen, wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen und weitere schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Aufgaben.

Zweck der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen zu ihrem Sachgebiet besonders fachkompetent, glaubhaft und objektiv sind.

Bestellungsvoraussetzungen und Antragstellung
Sie möchten als Sachverständiger durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellt und vereidigt werden? Dann informieren Sie sich über die Bestellungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren in der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ( SVO). Umfangreiche Informationen zum Ablauf des mehrstufigen Verfahrens erhalten Sie in der Sachverständigenüberprüfungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (SVÜberprO).
Das Verfahren auf öffentliche Bestellung zum Sachverständigen wird durch einen schriftlichen Antrag eingeleitet, der bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt einzureichen ist. Im Antrag ist das Sachgebiet, für das der Antragsteller bestellt und vereidigt werden möchte, genau zu definieren. Bei der Festlegung des Sachgebietes entsprechend Nomenklatur, wie auch zu weiteren Fragen zum Bestellungsverfahren steht Ihnen die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gern beratend zur Seite.

Verlängerung der öffentlichen Bestellung
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen ist befristet. Auf Antrag kann die Verlängerung der öffentlichen Bestellung vorgenommen werden. Art und Umfang der dazu einzureichenden Unterlagen regelt die SVO.

Veröffentlichung
Nach erfolgreichem Abschluss des Bestellungsverfahrens werden die Sachverständigen im tagaktuellen Verzeichnis der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bestellten und vereidigten Sachverständigen auf der Homepage der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt. Auf Antrag können die Sachverständigen auch in der deutschlandweiten Sachverständigen-Datenbank gelistet werden. Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die durch andere Körperschaften als Sachverständiger öffentlich bestellt wurden, können sich ebenfalls auf Antrag im Verzeichnis registrieren lassen.

Kosten
Die Kosten für das gesamte Antrags- und Bestellungsverfahren sind in der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.

Anträge / Formulare



Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Grundlagen
Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind Ingenieure, die Sachverständigentätigkeit ausüben und für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gemäß Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) gefordert sind. Antragsgrundlagen und Antragsverfahren werden der entsprechenden Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.

Definition
Die Anerkennung von Sachverständigen durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat den Zweck, der Öffentlichkeit sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die ihre persönliche und fachliche Eignung sowie ihre Sachkunde im bezeichneten Sachgebiet vor einem Fachgremium der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt belegt haben. Sie Kenntnisse über die Grundlagen der Gutachtenerstattung nachgewiesen und unterliegen einer Weiterbildungspflicht im Sachgebiet.
Vor dem Hintergrund, dass der Begriff "Sachverständiger" rechtlich nicht geschützt ist, soll im Sinne von Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes eine Sachverständigentätigkeit der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt durch Überprüfung und anschließende Anerkennung transparent gemacht werden.
Die Tätigkeit der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigentätigkeiten, wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen u.ä. Sie ist nicht auf den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beschränkt. Die Anerkennung kann als Vorstufe zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt genutzt werden.
Kammermitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt können mit der Eintragung in die Liste der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ihre Berufserfahrung, die berufliche Leistungsfähigkeit, ihre fachliche Qualifikation in einer Spezialisierungsrichtung sowie die Fähigkeit, Sachverständigentätigkeit auszuüben und Gutachten zu erstatten, gegenüber der Öffentlichkeit bekunden.

Antragstellung und Anerkennung
Einzelheiten zum Antragsverfahren zur Anerkennung von Sachverständigen sowie die Voraussetzungen zur Eintragung in die Liste der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden in der "Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt" geregelt.

Veröffentlichung
Nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens werden die anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt auf Antrag in einer Liste geführt. Die Liste wird tagaktuell auf der Homepage der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Kosten
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren und die Listenführung werden nach Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.

Anträge / Formulare



Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
Grundlage
Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die ihre Sachkunde mit einem Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC17024 nachweisen können, ausgestellt durch eine anerkannt Akkreditierungsstelle, haben die Möglichkeit, dies mit der Führung in der Liste der zertifizierten Sachverständigen nach DIN ISO/IEC 17024 der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich zu machen. Auf der Grundlage des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt berechtigt, weitere Listen von Ingenieuren, von denen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind, zu führen.

Zertifizierung von Sachverständigen
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine Personenzertifizierung. Die Norm regelt Anforderungen an die Stellen, die u.a. Sachverständige zertifizieren. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) mit dem Ziel erarbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit für Stellen, die Personen zertifizieren, zu erreichen. Im April 2003 wurde die ISO/IEC 17024 vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und vom Europäischen Komitee für elektronische Normung (CENELEC) als Europäische Norm übernommen (EN ISO/IEC 17024). Im Oktober 2003 hat das DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) die Norm in das Deutsche Normenwerk übernommen und als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) herausgegeben. Vor dem Hintergrund eines gemeinsamen europäischen Markts fördern Zertifizierungsstellen durch die Norm EU-weit die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten auf der Basis gleichwertiger Kriterien für deren Erteilung. Das wird ebenfalls für die Kompatibilität der Sachkundenachweise angestrebt. Hier werden nationale Anerkennungssysteme als Basis für ein europäisches Sachverständigenwesen gefördert. Das trifft unter anderem für die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 heißt vertraglich gebundene Überwachung der Sachverständigen durch die Zertifizierungsstellen. Diese Zertifizierungsstellen müssen wiederum ein Akkreditierungsverfahren bei der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) durchlaufen und damit Kompetenz und Unabhängigkeit nachgewiesen haben. Die TGA ist innerhalb des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR) eine Stelle für Akkreditierungen im gesetzlich nicht geregelten Bereich. Die Zertifizierungsstelle wird durch jährliche Audits von der TGA überwacht. Zur Sicherung dieses Qualitätsstandards bei Zertifizierungen können für die Eintragung in die Liste der Zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 nur Zertifikate akkreditierter Zertifizierungsstellen akzeptiert werden.

Antragstellung und Veröffentlichung
Die Eintragung in die Liste der Zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt auf Antrag und wird durch die Ordnung der zertifizierten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt. Die Voraussetzung zur Eintragung ist die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und das Vorliegen eines Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Der Listeneintrag bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist entsprechend Laufzeit des Zertifikates befristet. Die Liste wird tagaktuell im Internet auf der Homepage der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt unter Ingenieursuche - Sachverständige veröffentlicht.

Kosten
Die Kosten für das für das gesamte Bestellungsverfahren sind nach Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.

Anträge / Formulare