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Sachverständige/-r werden


Berufsperspektive Sachverständige/-r!
Die Arbeit als Sachverständige/r bietet Ingenieurinnen und Ingenieuren eine Chance, langjährig erworbenes berufliches Fachwissen und praktische Kenntnisse zu nutzen und diese „besondere Sachkunde“ anderen zur Verfügung zu stellen. Sachverständige stehen für höchste Fachkompetenz, Neutralität und Seriosität. Sie arbeiten unabhängig und unparteiisch, sind zuverlässig, glaubwürdig und können sich gut mündlich und schriftlich ausdrücken.
Die Tätigkeit der Sachverständigen umfasst vordergründig die Erstattung von Gutachten, aber selbstverständlich auch weitere Ingenieurtätigkeiten wie das Beraten, Bewerten, Überwachen, Überprüfen von Sachverhalten, Schadens- und Bestandsaufnahmen und vieles andere mehr. Sie ist nicht auf den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen bestellenden oder anerkennenden Institution beschränkt.

Warum Sachverständige?
In einer immer komplexer werdenden Gesellschaft wird es zunehmend notwendig, Beurteilungen und Bewertungen komplizierter Sachverhalte von fachlich spezialisierten Personen vornehmen zu lassen. Diese müssen neben überdurchschnittlichen Fachkenntnissen auch die Fähigkeit besitzen, diese Sachverhalte der Öffentlichkeit in einfacher, plausibler Form von unabhängigem Standpunkt aus zu präsentieren. Die Arbeit von Sachverständigen versetzt fachfremde Personen und Institutionen in die Lage, richtige Entscheidungen zu treffen oder entsprechende Urteile zu fällen.
Gerade in den vielfältigen Bereichen des Ingenieurberufes ist die Sachverständigentätigkeit von wachsender Bedeutung. Durch die rasant wachsende technische Entwicklung und rechtliche Komplexität von Projekten, entstehen immer neue Herausforderungen, die den Einsatz von sachverständigen Personen erforderlich machen.
Mit der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen oder der Anerkennung deren Sachverständigentätigkeit werden diese Personen für diese Aufgaben befähigt. Es ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf.
Sachverständige sollen der Allgemeinheit, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft usw. als überdurchschnittlich sachkundige und erfahrene Personen in einem bestimmten Sachgebiet zur Verfügung gestellt werden. Sogenannte „Bestellungskörperschaften“, wie die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, haben die Aufgabe, Sachverständige zu überprüfen und zu bestellen oder anzuerkennen. Öffentlich bestellte oder von Institutionen mit einer Anerkennung ihrer Sachverständigentätigkeit ausgestatte Sachverständige werden entsprechend ihres definierten Sachgebietes in Verzeichnissen geführt. Diese erleichtern der Öffentlichkeit die Suche nach entsprechenden Sachverständigen.

Wie kann das Antragsverfahren eröffnet werden?
Wer Sachverständiger werden möchte, muss in jedem Fall ein anspruchsvolles Antrags- und Überprüfungsverfahren durchlaufen. Das dementsprechende Antragsverfahren wird immer mit einem schriftlichen Antrag eingeleitet, in dem bereits das vom künftigen Sachverständigen gewünschte Sachgebiet zu benennen ist. Der Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen ist in den jeweiligen Ordnungen definiert.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt regelt die Voraussetzungen zur Antragstellung und die Anforderungen an künftige Sachverständige in der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (SVO) und die entsprechende Durchführung des Überprüfungsverfahrens in der Sachverständigenüberprüfungsordnung
(SVÜberprO).

Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Über das Anerkennungsverfahren der Sachverständigentätigkeit gibt die „Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt“ Auskunft.

Wo kann ich mich beraten lassen?
Vor oder nach Einreichung des Antrages, empfiehlt es sich für den Antragsteller, ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in Anspruch zu nehmen. Wenn beispielsweise seitens der Antragsteller noch Fragen zu Aufgaben von Schverständigen oder speziell zur Definition des jeweiligen Sachgebietes bestehen, hilft der Ansprechpartner in der Kammer weiter. Die Möglichkeit einer individuellen Beratung ist grundsätzlich gegeben, wenn auch allgemein Fragen zum Sachverständigenwesen oder zur Tätigkeit von Sachverständigen offen sind.





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Anträge / Formulare


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Steffen Lesche
T: 0391 62889-40
E: lesche@ing-net.de