FACHINGENIEUR WERDEN

Grundlagen

Die 4. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat am 11. November 2011 aufgrund des § 16 Abs.1 Nr. 5 h des Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt IngG LSA und des § 5 g der Satzung vom 30.04.2010 die "Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt" beschlossen. Die Ordnung wurde im Deutschen Ingenieurblatt, Länderbeilage Sachsen-Anhalt, Ausgabe März 2012 veröffentlicht.


Definition

Die Berufsbezeichnung "Fachingenieur" ist eine Vorsorge zur Sicherung von Qualität und Fachkompetenz im Berufsbild des Ingenieurs und dient der Sicherung von Fachkräften. Die Führung der Berufsbezeichnung "Fachingenieur" setzt voraus, dass besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Fachgebiet nachgewiesen werden können, die erheblich das übersteigen, was durch berufliche Ausbildung vermittelt wird. Der Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrung im Beruf und geeignete Fortbildung zur Vertiefung der fachlichen Qualifikation sind erforderlich.

Die Berufsbezeichnung "Fachingenieur", im Musteringenieurgesetz der Bundesingenieurkammer verankert, beschreibt die Niveaustufe des Fachingenieurs als eine "...hohe, breit gefächerte Qualifikation in einem Fachgebiet ...", also der "Generalist" in einem Fachgebiet, der bundes- und europaweit anerkannt wird.

Für die Aufrechterhaltung der Qualität der Berufsbezeichnung "Fachingenieur" unterliegt dieser durch die Kammer einer Weiterbildungsverpflichtung.

Die Einführung der Berufsbezeichnung "Fachingenieur" in Sachsen-Anhalt beruht auf der Grundlage europäischer Gesetzgebung (Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen - EQR), nationaler Anforderungen (Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen - DQR, Muster-Ingenieurgesetz - MusterIngG) und der Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt (Ingenieurgesetz IngG LSA, Satzung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt).


Listen der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Aus Gründen von Qualität und Verbraucherschutz werden zur Prüfung und Nachweisführung von besonderen theoretischen Kenntnissen und beruflichen Praxiserfahrungen von Fachingenieuren bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entsprechende Listen geführt, die nach Fachgebieten gegliedert sind.

Die Eintragung von Ingenieuren in eine Liste der Fachingenieure und die damit verbundene Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Fachingenieur ... der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt" erfolgt auf freiwilliger Basis und dient zur Dokumentation der besonderen Qualifikation des Ingenieurs und des Ausweisens eines speziellen Leistungsprofils.

Die Listen der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt auf deren Homepage www.ing-net.de veröffentlicht.

Für die Bezeichnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gibt es eine Nomenklatur der Fachgebiete. Mit Beantragung der Berufsbezeichnung ist das Fachgebiet anzugeben. Neue Fachgebiete können auf Antrag in die Nomenklatur aufgenommen werden.


Antragstellung

Anträge zur Eintragung in die Listen von Fachingenieuren der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind nur mit dem entsprechenden Antragsformular inkl. Anlagen gültig. Die Eintragungsvoraussetzungen regelt die "Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt". Die Nomenklatur der Bezeichnungen der Fachingenieure ist im Antragsformular enthalten, sie kann auch bei den Mitarbeitern der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt erfragt werden.


Kosten

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren (Eintragungsgebühr) und die Listenführung werden nach Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.




Ansprechpartnerin:
Jana Lobstedt
Telefon: 0391 / 6288960
E-Mail: lobstedt@ing-net.de