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BMWi stellt Leitfaden zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vor
Planungsbüros, die sich an EU-weiten Ausschreibungen beteiligen, können mit dem neuen Vergaberecht die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nutzen. Sie dient dem standardisierten Nachweis Ihrer Eignung bzw. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, hilft also Bewerbungsaufwand zu sparen. Um den Umgang mit der EEE zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Leitfaden veröffentlicht.
Der Einsatz der EEE ist für den Bieter freiwillig. Öffentliche Auftraggeber müssen die EEE akzeptieren, wenn sie von Unternehmen vorgelegt werden. Nach dem 18.10.2018 (bzw. für zentrale Beschaffungsstellen nach dem 18.04.2017) ist für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte ausschließlich die vollelektronische Eigenerklärung zu verwenden.
Die EEE kann über einen elektronischen Online-Dienst der EU-Kommission ausgefüllt werden. Dieser Online-Dienst führt Nutzer Schritt für Schritt durch die Erstellung einer elektronischen EEE.
Den Leitfaden findet man unter dem unten angegebenen Link. Er ist für alle Büros von Nutzen, die VGV-Ausschreibungen (früher VOF) bearbeiten. Anwender haben bereits signalisiert, dass der Leitfaden wirklich hilfreich und eine echte Unterstützung durch das BMWi ist. Jeder Punkt oder Ankreuzkasten im EEE wird mit einem farbig markierten Einschub erklärt und erleichtert das Ausfüllen der EEE.